Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Es gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für gegenwärtige oder zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen Unilyne GmbH (als Betreiber von Dolmetscherbüro Rose), Sitz in Gervinusstr. 5-7, 60322 Frankfurt am Main (im Folgenden Unilyne genannt) und dem Auftraggeber.
1.2 Als Auftraggeber können Behörden, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen auftreten.
1.3 Eigene Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung, auch wenn Unilyne deren Geltung nicht ausdrücklich zurückweist.
2. Vertragsschluss
2.1 Aufträge für Übersetzungen oder Dolmetschen müssen durch den Auftraggeber schriftlich angefragt werden. Daraufhin wird Unilyne dem Auftraggeber ein unverbindliches Angebot schriftlich zukommen lassen. Mit Annahme des Angebots kommt zwischen Unilyne und dem Auftraggeber ein Vertrag nach den im Angebot genannten Bedingungen zustande.
2.2 Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Auftragsbeginn unaufgefordert alle Unterlagen und Informationen bereitzustellen, die für die sachgerechte Vorbereitung und Ausführung des Auftrags notwendig sind. Sollten Unterlagen oder Informationen nicht vollständig vorliegen, ist Unilyne berechtigt, entsprechendes nachzufordern, bevor mit der Auftragsausführung begonnen wird.
2.3 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie durch Unilyne schriftlich bestätigt wurden und der Auftraggeber alle seine Mitwirkungspflichten für die ordentliche Leistungserbringung erfüllt hat.
2.4 Unilyne ist berechtigt, den Auftrag zurückzuweisen, wenn Textinhalte gegen die guten Sitten verstoßen oder als strafbar eingestuft werden. Außerdem kann ein Übersetzungsauftrag dann zurückgewiesen werden, wenn z.B. Umfang und/oder Schwierigkeit die Bearbeitung des beauftragten Textes bis zum beauftragten Liefertermin nicht zulassen.
3. Leistungsumfang
3.1 Unilyne führt den Übersetzungs- oder Dolmetscherauftrag zu den jeweiligen Vertragskonditionen aus.
3.2 Unilyne verpflichtet sich, die Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten sach- und fachgerecht durchzuführen. Hierbei wird eine Ausgangssprache in eine oder mehrere vom Auftraggeber gewünschte Zielsprache/n übersetzt. Übersetzungen und Dolmetschen folgen den mittleren, allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche. Eine individuelle Fachterminologie wird nur dann verwendet, wenn sie vorher schriftlich mit Unilyne vereinbart wurde. Die Klärung der Fachterminologie bedarf der Mitwirkung des Auftraggebers.
3.3 Unilyne ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter, d.h. geeigneter freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher, zu bedienen.
3.4 Die Lieferung der Übersetzung erfolgt nach Wünschen des Kunden in einer vorher vereinbarten Form (z.B. per E-Mail, postalisch). Eine Lieferung ist dann erfolgt, wenn der Übersetzungstext an den Auftraggeber nachweislich verschickt wurde und dies durch einen Auslieferungsbeleg oder ein digitales Absendeprotokoll belegbar ist. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.
4. Abnahme, Rügepflicht, Mängelanspruch
4.1 Der Auftraggeber wird durch Unilyne schriftlich per E-Mail darüber informiert, dass der Übersetzungsauftrag fertiggestellt ist.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese in Schriftform zu rügen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Die Übersetzungsleistung gilt dann als abgenommen, wenn nach 14 Tagen keine Rüge in Schriftform angezeigt wird. Wird innerhalb der genannten Frist ordnungsgemäß gerügt, ist Unilyne zur Nachbesserung verpflichtet.
4.3 Sollte der Auftraggeber Mängel an der Übersetzung durch unvollständige oder fehlerhafte Begleitinformationen (z.B. fehlerhafte Texte in der Ausgangssprache) oder durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten verursacht haben, ist Unilyne von der Pflicht zur Nachbesserung entbunden. Wenn ein ordnungsgemäß gerügter Mangel vorliegt, ist Unilyne verpflichtet, die Übersetzungsleistung in einer vom Auftraggeber angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen nachzubessern.
4.4 Erfolgt keine Nachbesserung durch Unilyne innerhalb der gesetzten Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen.
5. Haftung
5.1 Unilyne haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz.
5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung seiner Kardinalpflichten, also der Pflichten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen, haftet Unilyne in der Höhe des typischerweise, vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch in der Höhe des Rechnungsbetrags des betreffenden Auftrags.
5.3 Unilyne haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. In Bezug auf die Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung der Übersetzung trägt allein der Auftraggeber die rechtlichen Risiken.
5.4 Unilyne haftet für den Verlust von Daten nur bis zur Höhe des Betrags, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
5.5 Unilyne haftet nicht für Schäden, die durch Viren oder Schadsoftware bei der elektronischen Datenübertragung oder durch den Transport von Datenträgern verursacht werden könnten. Das Risiko der elektronischen Datenübertragung trägt der Auftraggeber.
5.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für die Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Unilyne.
6. Nutzungsrechte
6.1 Sollte keine abweichende Vereinbarung vorliegen, überträgt Unilyne dem Auftraggeber alle zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen unbeschränkten Verwertungs- und Nutzungsrechte der Übersetzungsleistungen. Der Aufraggeber ist ferner berechtigt, die Nutzungsrechte auch an Dritte zu übertragen. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Übersetzungsleistungen vorbehaltslos abgenommen und vollständig vergütet werden.
6.2 Sollte keine abweichende Vereinbarung vorliegen, räumt der Auftraggeber Unilyne alle Verwertungs- und Nutzungsrechte über die ihm zur Verfügung gestellten Inhalte ein, die für eine Erfüllung der Übersetzungsleistung notwendig sind. Demnach darf Unilyne unter Wahrung der Urheberrechte überlassene Inhalte so lange vervielfältigen, bearbeiten und auf Datenträgern speichern, bis die Übersetzungsleistung vom Auftraggeber ordentlich abgenommen ist.
7. Rechte Dritter
7.1 Unilyne ist für die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. In diesem Zusammenhang besteht für Unilyne keine Verpflichtung, die überlassenen Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen.
7.2 Der Aufraggeber trägt dafür Sorge, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten sowie den überlassenen Inhalten einer Verwertung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte entgegenstehen. Soweit Dritte diesbezüglich Rechtsverletzungen anmelden, stellt der Auftraggeber Unilyne und dessen Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung für Schadensersatzansprüche frei.
8. Vergütung
8.1 Alle Angaben über die Vergütung verstehen sich in Euro. Die Vergütungen werden als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt.
8.2 Übersetzungsleistungen werden pro Normzeile abgerechnet. Eine Normzeile enthält 55 Anschläge inkl. der Leerzeichen. Für die Berechnung der Vergütung wird die Anzahl der Normzeilen mit dem Preis pro Normzeile multipliziert. Sofern die Vergütung für einen Auftrag einen vorher vereinbarten Mindestsatz nicht übersteigt, ist dieser Mindestsatz als Vergütung anzulegen. Über die Höhe des Preises bei schriftlichen Übersetzungsleistungen entscheidet die Ziel- und Ausgangssprache, der Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes, die Editierbarkeit des Textmaterials und die Eilbedürftigkeit des Auftrags.
8.3 Dolmetschleistungen werden grundsätzlich nach Stundenaufwand berechnet. Die Höhe des Stundensatzes berechnet sich nach der Ziel- und Ausgangssprache sowie der fachlichen Qualifikation der dolmetschenden Person. Wird eine Mindesteinsatzdauer vereinbart, wird diese nach dem vereinbarten Stundensatz mindestens in Rechnung gestellt, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer kürzer ist. Zur Berechnung der Gesamteinsatzdauer wird immer auf die nächsten vollen 15 min aufgerundet.
8.4 Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, treten zu den Leistungen bei Terminen vor Ort Fahrtkostenerstattungen hinzu, die pauschal pro Kilometer für die einfache, kürzestmögliche Strecke vom Wohnort des Dolmetschenden zum Einsatzort gezahlt werden, ermittelt anhand eines allgemein zugänglichen Routenplaners.
8.5 Die Zahlung erfolgt per Rechnungsstellung durch Unilyne. Als Zahlungsmethoden werden SEPA-Überweisungen akzeptiert.
8.6 Sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
9. Lieferfristen und Teillieferung
9.1 Ist nichts Abweichendes in Schriftform vereinbart, werden Lieferfristen nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.
9.2 Sofern eine feste Lieferfrist zwischen den Parteien vereinbart worden ist und diese aus Gründen, die sich der Kontrolle durch Unilyne entziehen, nicht eingehalten werden können, wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sollte die Verzögerung unzumutbar sein, ist der Auftraggeber ohne Anspruch auf Schadensersatz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige bereits erfolgte Teillieferungen bleiben hiervon unberührt.
10. Änderungen und Stornierung von Aufträgen
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zur Fertigstellung von erteilten Übersetzungsaufträgen jederzeit in Schriftform zurückzutreten. Wurde zum Zeitpunkt der Stornierung bereits mit Übersetzungstätigkeiten begonnen – diese schließt auch die Vorbereitung mit ein – müssen diese durch den Aufraggeber anteilig auf Basis des Preises der vereinbarten Normzeile vergütet werden. Mindestens wird jedoch 40% des jeweiligen Auftragswerts durch Unilyne in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat auf Verlangen den Anspruch, die bereits geleisteten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung gestellt zu bekommen sowie alle zur Verfügung gestellten Hilfsmaterialien zurückzuerhalten.
10.2 Der Auftraggeber kann Übersetzungsaufträge nach Vertragsschluss inhaltlich ändern. In diesem Fall ist Unilyne berechtigt, Anpassungen beim Preis und der Lieferzeit vorzunehmen oder die Ausführung des Auftrags nachträglich abzulehnen. Bei nachträglicher Ablehnung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und es tritt 10.1 in Kraft.
10.3 Tritt der Auftraggeber von einem erteilten Dolmetschauftrag zurück, entstehen bei Benachrichtigung durch den Auftraggeber bis 24h vor dem Leistungszeitpunkt keine Kosten. Erfolgt die Stornierung am Tag der geplanten Leistung, behält sich Unilyne vor, die unter 8.4 genannte Mindesteinsatzdauer in Rechnung zu stellen. Befand sich der Dolmetscher bereits auf dem Weg zum Einsatzort, werden zusätzlich die unter 8.4 genannten Fahrtkosten in jedem Fall voll erstattet. Die Stornierung eines Dolmetschauftrags hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.
10.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Datenschutz
11.1 Unilyne verwendet und speichert personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Angebotserstellung und der vereinbarten Vertragsleistung. Es gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
11.2 Unilyne verpflichtet sich selbst, seine Mitarbeitenden und seine Erfüllungsgehilfen zur Geheimhaltung.
12. Geltung der AGB
12.1 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit auf der Homepage von Dolmetscherbüro Rose einsehbar und abrufbar.
12.2 Unilyne ist berechtigt, diese AGB bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit seinen Auftraggebern zu ändern. Über eine Änderung benachrichtigt Unilyne die betroffenen Auftraggeber schriftlich per E-Mail.
12.3 Ist die Änderung für den Auftraggeber unzumutbar, hat er das Recht, bis sechs Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung fristlos vom Vertrag zurückzutreten.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Unilyne.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

